Entscheidung vom 19. September 2016 - Abschaffung SKN - Was bedeutet das?
Brief von Dr. Stefan Buholzer - Veterinäramt Zürich an die Hundeausbildner:
Mit dem Entscheid des Bundesparlamentes vom 19. September 2016
die Motion Noser anzunehmen, was die Abschaffung des theoretischen und praktischen Sachkundenachweises nach Bundesrecht bedeutet, ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt für den Kanton
Zürich folgende Situation:
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Hundehalterinnen und Hundehalter sind bis auf Weiteres verpflichtet, der Ausbildungspflicht gemäss Bundesrecht (Absolvierung des theoretischen und praktischen SKN)
nachzukommen.
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Ebenfalls gilt weiterhin die Ausbildungspflicht für grosse
oder massige Hunde (Hunde der Rassetypenliste I) gemäss Zürcher Hundegesetz (Welpenförderung 4 Lektionen, Junghundekurs 10 Lektionen, Erziehungskurs 10 oder 20 Lektionen).
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Gemäss unseren Informationen wird die Ausbildungspflicht
nach Bundesrecht frühestens auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. Somit fällt der Theoriekurs vor Erwerb des ersten Hundes und der praktische Kurs
innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes weg. Das heisst, Hundehalterinnen und Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen nach Anpassung
der eidg. Tierschutzgesetzgebung keine Kurse mehr besuchen.
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Die Abschaffung des Sachkundenachweises nach Bundesrecht
tangiert die Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde) im Kanton Zürich nicht. Das heisst, diese Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich müssen
weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
Freundliche Grüsse
Stefan Buholzer
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Veterinäramt
Stefan Buholzer, Dr. med. vet.
Amtlicher Tierarzt
Tierschutz Heimtiere / Wildtiere, stv. Leiter
Zollstrasse 20
8090 Zürich